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Unser Leistungskatalog

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz oder Einsatzort in NRW und möchten eine qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat nach Deutschland holen?

Ihr zukünftiger Mitarbeiter stammt nicht aus der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein?


Er verfügt über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium, ist unter 40 Jahre alt und benötigt ein Visum zur Einreise nach Deutschland?

Dann sind Sie bei der Agentur für Fachkräfteeinwanderung genau richtig.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der rechtlichen Prüfung bis zur erfolgreichen Einreise – schnell, effizient und zuverlässig.

Wir kümmern uns um alles – von A wie Antrag bis Z wie Zuzug.​​

Checkliste

01

Vorprüfung der Erfolgsaussichten des beabsichtigten Visumsantrages. Hierfür zwingend einzureichende Unterlagen:

  • gut lesbare Farbkopie des Nationalpasses

  • Kopien der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

  • Lebenslauf

  • Arbeitsvertrag (in Kopie)

02

Bearbeitung des Visumsantrages

  • Erledigung aller dazu erforderlichen Formalitäten nebst Einreichung bei den zuständigen Behörden

Image by Scott Graham
Unausgewogene Waage der Gerechtigkeit

03

Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

  • Erledigung aller dazu erforderlichen Formalitäten nebst Einreichung bei den zuständigen Behörden

  • Bearbeitung einer ggf. notwendigen Arbeitsmarktzulassung nebst Einreichung bei den zuständigen Behörden

  • Erledigung aller sonstigen Voraussetzungen der Visumserteilung

04

Nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet

  • Unterstützung bei der Anmeldung

  • Beantragung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde

Reichstagskuppel

Fehlen noch beglaubigte Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer? Kein Problem – wir helfen Ihnen auch hierbei unkompliziert weiter.

Wir freuen uns, Sie bei allen Schritten der ausländer- und arbeitsrechtlichen Prozesse zu begleiten und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

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